Wochenbettbetreuung
über die Krankenkasse

Da ich Vertragshebamme bin, verrechne ich alle Kassenleistungen direkt mit der Krankenkasse. Es ergibt sich daher bei diesen Leistungen auch kein Selbstbehalt.

Als Wöchnerin hast Du Anspruch auf eine Wochenbettbetreuung über die Krankenkasse.
In den ersten fünf Tagen nach der Geburt ist täglich ein Hausbesuch der Hebamme möglich und danach bei Bedarf bis zu 7 weitere Hausbesuche bis zur 8. Woche. Nach einem Kaiserschnitt, einer Frühgeburt oder Mehrlingsgeburt endet die Betreuung erst nach der 12. Woche.

Bei einer ambulanten Geburt verlassen Mutter und Kind das Krankenhaus frühestens 4 Stunden nach der Geburt. Falls Du eine ambulante Geburt planst, so darfst Du in der Schwangerschaft auch 2 kostenlose Hausbesuche der Hebamme oder 2 Besuche in der Ordination in Anspruch nehmen.
 

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